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Schutzkonzept Gastronomie – Was muss der Wirt wissen?

Schutzkonzept Gastronomie – Was muss der Wirt wissen?

Ab dem Juni 2020 lockert der Bundesrat die Auflagen, die seit der Coronakrise die Gastronomie betreffen. Damit wieder mehr Personen an einem Tisch Platz nehmen dürfen, müssen Gastro-Betriebe und Hotellerie allerdings ein angemessenes Schutzkonzept umsetzen. Was genau das Schutzkonzept für die Gastronomie beinhaltet und welche Vorgaben gelten, das erfährst du hier.

Wie wirkt sich der Coronavirus auf das Gastgewerbe aus?

Der Coronavirus war ein schwerer Schlag für die Branche. Vom Hotelier bis zum Restaurantbesitzer litt das Gastgewerbe unter den fehlenden Gästen. Damit sich das Schweizer Gastgewerbe erholen konnte, legte GastroSuisse dem Bundesrat ein Schutzkonzept für die Gastronomie vor. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Massnahmen und Hygienevorschriften. Nur unter der Einhaltung dieses Schutzkonzeptes und seiner Auflagen dürfen Gastgewerbe wieder ihre Pforten öffnen. Nach wie vor ist es wichtig, einen gewissen Abstand zu halten, es gilt die Maskenpflicht und die Hygiene hat oberste Priorität. Die Vorgaben sind durch die „Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie“ geregelt.

Was bedeuten die Schutzkonzepte für Restaurants?

Zunächst gelten nach wie vor die Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Gleichzeitig setzt der Bundesrat auf die Eigenverantwortung der Betriebe. Die Restaurants dürfen ihre eigenen Schutzkonzepte entwickeln, um die Auflagen zu erfüllen. Einige der wichtigsten Grundregeln beinhalten:

  • Regelmässiges Händewaschen aller Mitarbeiter
  • Restaurants, Bars und Gemeinschaftsgastronomie verhindern ein Vermischen der Gäste
  • In Klubs und Diskotheken ermitteln die Betreiber die Kontaktdaten der Gäste
  • Mitarbeiter und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand
  • Sollte sich das nicht vermeiden lassen, sollten die Mitarbeiter die Kontaktdauer so gering wie möglich halten
  • Kranke im Betrieb werden sofort nach Hause geschickt
  • Bargeld- und kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen
  • Bedarfsgerechte Reinigung der Oberflächen
  • Gäste werden über die Schutzmassnahmen informiert

Für Restaurants, Bars und andere Gastronomiegewerbe gilt: Nur maximal vier Gäste an einem Tisch. Kinder sind davon ausgenommen. Die Gäste sollen die Abstandsregeln auch beim Anstehen an der Theke einhalten. Stehplätze sind nicht zugelassen. Das Unterschreiten der Abstandsregeln ist zulässig, wenn die Gäste Gesichtsmasken tragen oder wenn Abschrankungen vorgesehen sind. Auch die Gäste stehen in der Pflicht, die Hygiene einzuhalten. Sie müssen die Möglichkeit haben, beim Betreten des Lokals die Hände zu waschen oder sie zu desinfizieren. Zusätzliche Angebote, wie Bowling, Karaoke, Billard und Dart sind nicht zugelassen. Weiterhin gibt es Auflagen zum „Contact Tracing“.

Was ist „Contact Tracing“?

Unter diesem Begriff versteht man das Abgeben von Kontaktdaten, sodass Behörden die Personen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus nachverfolgen können. Wichtig: Dabei handelt es sich um eine freiwillige Handlung. Gäste sind nicht verpflichtet, Name und Vorname, Telefonnummer, Datum und ähnliche Daten abzugeben. Der Gastwirt muss dennoch ein Formular bereitstellen. Er bewahrt die Daten 14 Tage auf und stellt sie gegebenenfalls einem Arzt zur Verfügung. Nach Ablauf der 14 Tage vernichtet er die Daten vollständig. Datenschutzrechtlich ist das Contact Tracing nicht ganz unbedenklich. Es gibt dafür jedoch keine Auflage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Was sind die Bestimmungen zur Hygiene des Personals?

Das Personal wäscht sich zunächst beim Betreten und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände. Bei Theken und einer längeren Kontaktdauer sind besondere Schutzmassnahmen erforderlich. Sollte der Mindestabstand zum Kunden nicht einzuhalten sein, dann müssen die Betriebe Plexiglasscheiben oder andere Abgrenzungen installieren. Weiterhin sollten die Mitarbeiter es vermeiden, mitgebrachte Gegenstände der Gäste zu berühren. Brotkörbchen, Tischgewürze und andere Objekte, die viele Gäste nutzen, müssen die Betreiber mit dem Wechsel der Gäste reinigen. Das Personal tauscht nach jedem Gast das Gedeck aus. Es reinigt ausserdem regelmässig Oberflächen wie

  • Türgriffe
  • Knöpfe
  • Displays
  • Treppengeländer
  • Armlehnen von Stühlen
  • Kaffeemaschinen
  • Tassen
  • andere Küchengeräte

Das Personal verwendet dafür bevorzugt Einwegtücher. Für das Personal muss ausreichend Seifenspender, Händedesinfektionsmittel, Einweghandtücher und Reinigungsmittel zur Verfügung stehen. Der Betrieb hat darauf zu achten, dass diese Mittel immer genügend im Vorrat sind. Personal, das Hygienemasken trägt, hat ausserdem ein Anrecht auf höhere Pausenfrequenzen. Der Betrieb selbst sorgt für regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch sowohl in den Arbeitsbereichen als auch in den Gasträumen.

Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen?

Das Contact Tracing gilt besonders für Veranstaltungen, bei denen sich grössere Menschengruppen nicht vermeiden lassen. Das ist unter anderem in Diskotheken und bei anderen Tanzveranstaltungen der Fall. In Gaststätten oder in der Hotellerie haben die Besitzer die Aufgabe, Gäste von der Gruppenbildung abzuhalten. Beim Tanzen ist das kaum durchzusetzen. Wichtig ist hierbei das Konzept des „engen Kontakts“. Als enger Kontakt gilt ein Kontakt zwischen zwei Personen, die eine Distanz von zwei Metern für mehr als 15 Minuten nicht einhalten, ohne dass sie eine Schutzmaske tragen. Das gilt sowohl für einen einmaligen als auch mehrfachen Kontakt, also wenn sich die Personen trennen und erneut zusammen kommen. Betreiber sind dazu verpflichtet, die Personen über die Erhebung und dem Zweck der Kontaktdaten zu informieren. Die Anzahl der maximalen Personen bei Veranstaltungen ist begrenzt.

Welche Massnahmen gelten für die Hotellerie?

Es gibt keine speziell für die Hotellerie entwickelten Richtlinien. Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gelten die regulären Auflagen, vor allem für die Bereiche des Empfangs, der Lobby und im Hotelzimmer. Dazu zählen auch Wellness- und Spabereiche sowie die Schwimmbäder, falls vorhanden. Auch für solche Einrichtungen gibt es keine gesonderten Regelungen. Hotelbesitzer sind angehalten, betriebsspezifische Massnahmen umzusetzen und einzuhalten. Auch für die Hotellerie gilt es, eine Vermischung der Gäste zu verhindern. Mitarbeiter müssen, wenn möglich, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ist das nicht möglich, dann sollten sie die Kontaktdauer kurz halten. Auch in der Hotellerie werden Kranke sofort nach Hause geschickt. Ausserdem sollten die Betriebe die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen.

Gibt es unterschiedliche Auflagen für das Gastgewerbe je nach Kanton?

Sollte die Zahl der mit Corona Infizierten in einem Kanton steigen, dann sind die Kantone befugt, besondere Massnahmen einzuleiten. In diesem Fall müssen die Gaststätten und Hotels die spezifischen Vorgaben unbedingt einhalten. Nur dadurch lässt sich eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Daher sollten Gastwirte sich regelmässig über die kantonalen Bestimmungen informieren.

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